Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen an die Verkehrssituation empfiehlt die vom ASTRA unterstützte Studie, weder ein dynamisches noch ein statisches Werbemittel zuzulassen (vgl. Reklame im Strassenraum, S. 65 f.). Durch die restriktivere Bewilligungspraxis für Strassenreklamen wäre nach Einschätzung der Abteilung für Baubewilligungen BVU an diesem Standort heute wohl auch kein statischer Werbeträger mehr bewilligungsfähig (Beschwerdeantwort, S. 3, act. 52). Selbst wenn der digitale Reklameträger die technischen Vorgaben also erfüllen würde, könnte ihm aus Gründen der Unfallprävention demnach keine verkehrsrechtliche Zustimmung erteilt werden.