In Anwendung dieser gesetzlichen Regelungen sind auch die Lichtemissionen, die von Reklameträgern wie dem vorliegend umstrittenen ausgehen, durch den Erlass von Betriebszeiten sowie allfälligen weiteren Massnahmen zu begrenzen. Lichtemissionen, die in den vergangenen Jahren in der Schweiz massiv zugenommen haben, gehen nicht zuletzt mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sowie auf Tiere und Pflanzen einher. Entsprechend besteht gemäss