Zusammenfassend würde durch das projektierte Vorhaben eine konkrete Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erfolgen. Der Regierungsrat teilt sodann die Auffassung der Abteilung für Baubewilligungen BVU, wonach die öffentlichen Interessen der Verkehrssicherheit und der Unfallprävention fraglos höher zu gewichten sind als das private Interesse der Beschwerdeführerin, am beantragten Standort ein City ePanel zu betreiben (vgl. Beschwerdeantwort der Abteilung für Baubewilligung BVU, S. 2 f., act. 53 f.). Demzufolge ist das geplante Vorhaben aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht bewilligungsfähig und die Vorinstanz erteilte den Bauabschlag zu Recht.