Replik, S. 1 f., act. 58 f.). Das City ePanel weise gar eine geringere Helligkeit auf als der bestehende, beleuchtete Plakatträger (Replik, S. 2, act. 57). Diesbezüglich ist auf die Ausführungen hiervor verwiesen, anhand derer deutlich wird, dass es im Hinblick auf die Beurteilung der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einen markanten Unterschied darstellt, ob die Werbung analog oder digital (mit wechselndem Lichtspektrum), statisch oder animiert angezeigt wird. 2.6