Infolgedessen ist davon auszugehen, dass die Verkehrsteilnehmenden durch das projektierte City ePanel vom Verkehrsgeschehen übermässig abgelenkt würden, wobei bereits eine kurzfristige Ablenkung zu einer Gefährdung führen kann (Stellungnahme der Abteilung Tiefbau BVU vom 23. Februar 2023, S. 2, act. 44). Bei der Bewilligung von Strassenreklamen ist unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit praxisgemäss ein strenger Massstab anzuwenden; bereits eine potenzielle Beeinträchtigung oder eine entfernte, nicht einmal in der Regel eintretende mittelbare Gefährdung reicht