Die Spurhaltung der Fahrzeuge ist bei dynamischer Werbung entsprechend schlechter als bei statischer Werbung (vgl. Reklame im Strassenraum, S. 8; 59 ff.). Es liegt auf der Hand, dass das Ablenkungspotenzial solcher digitaler Werbeträger ungleich grösser ist als bei analogen und damit statischen Reklamen. Dementsprechend ist unerheblich, dass keine bewegten Bilder, Filme oder laufenden Schriften gezeigt werden sollen, wie dies die Beschwerdeführerin geltend macht (Beschwerde, Rz. 15, act. 31).