Werden nun die Fahrzeuglenkenden auch nur für kurze Zeit durch die digitale Reklame abgelenkt, besteht die Gefahr eines Auffahrunfalls. Diese Situation wird noch verstärkt durch das hohe Verkehrsaufkommen von rund 21'000 Fahrzeugen pro Tag (Stellungnahme der Abteilung Tiefbau BVU vom 23. Februar 2023, S. 1, act. 45). Der Regierungsrat hat keinen Anlass, die entsprechenden Ausführungen der Fachstelle in Zweifel zu ziehen. Insbesondere vermögen die dagegen vorgebrachten Argumente der Beschwerdeführerin nicht zu überzeugen. So ist der Beschwerdeführerin zwar beizupflichten, dass eine Unterführung den S-Weg mit der Parzelle bbb und damit