Stellungnahme der Abteilung Tiefbau BVU vom 23. Februar 2023, S. 1, act. 45). Gemäss Angaben der kantonalen Fachstelle biegt ein Grossteil des Veloverkehrs sodann nach links in die Altstadt ab, was einen Fahrstreifenwechsel im unmittelbaren Einflussbereich der digitalen Werbereklame bedingt. Hinzu kommt der Umstand, dass ein Rückstau respektive Kolonnenverkehr durch die Lichtsignalanlage begünstigt wird (Beschwerdeantwort der Abteilung für Baubewilligungen BVU, S. 3, act. 52; Stellungnahme der Abteilung Tiefbau BVU vom 23. Februar 2023, S. 1, act. 45). Werden nun die Fahrzeuglenkenden auch nur für kurze Zeit durch die digitale Reklame abgelenkt, besteht die Gefahr eines Auffahrunfalls.