Zwischen den Parteien umstritten und nachfolgend zu prüfen ist jedoch, ob das City ePanel ungeachtet dessen die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte. Denn entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin kann vorliegend eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit nicht allein schon deshalb verneint werden, weil der Reklamestandort die in der kantonalen Richtlinie verlangten Distanzen zur nahegelegenen Verzweigung und zum Fussgängerstreifen einhält. So sind bei der Beurteilung der Verkehrssicherheit immer alle im konkreten Einzelfall relevanten Faktoren in die Gesamtwürdigung miteinzubeziehen. Die kantonale Richtlinie selbst weist darauf hin, dass es sich bei den Distanzangaben um