Zwecks Gewährleistung einer einheitlichen und rechtsgleichen Vollzugspraxis hat das Departement BVU am 1. Mai 2011 eine detaillierte Richtlinie über Strassenreklamen (letztmals im Oktober 2021 revidiert, fortan: kantonale Richtlinie) erlassen, welche die bundesrechtlichen Vorgaben und die darin enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe weiter konkretisiert. 2.3