Der geplante Standort liegt gemäss aktueller Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt R._____ (beschlossen vom Einwohnerrat am [...] und genehmigt durch den Regierungsrat am [...]) und dem dazugehörigen Bauzonen- und Kulturlandplan Nord innerhalb der Bauzone in der Zone Zentrum viergeschossig (ZE4). Im Bereich des geplanten Reklamestandorts befindet sich eine lichtsignalgesteuerte Verzweigung mit Fussgängerstreifen sowie im Mischverkehr geführtem Fahrradverkehr. 2. Bewilligungsfähigkeit 2.1