Weil die der Beschwerdeführerin im Rahmen der angefochtenen Verfügung gesetzte Frist für die Rückzahlung der Fixkostenbeiträge während der Dauer des Beschwerdeverfahrens verstrichen ist, muss im vorliegenden Beschwerdeentscheid eine neue Rückzahlungsfrist bestimmt werden. Die Beschwerdeführerin wird verpflichtet, diese Zahlung innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses zu leisten. Wenn diese Rückzahlungsfrist die Beschwerdeführerin vor erhebliche wirtschaftliche Probleme stellt, kann mit dem AWA (aaa@aaa.ch) eine Ratenzahlung vereinbart werden. 8 von 9 5.