Dies zum Beispiel dann, wenn einem Unternehmen ein Fehler unterlaufen ist, es diesen aber rasch korrigiert hat. Es muss in jedem Einzelfall auch der zeitliche Faktor in die Prüfung miteinbezogen werden: Das Unternehmen müsste den getätigten Beschluss oder die Ausschüttung beispielsweise zeitnah und in Eigeninitiative (das heisst bevor ein Hinweis des Kantons oder eines Kontrollorgans erfolgt) rückgängig machen – dabei ist die Toleranzgrenze des Kantons eher tief anzusetzen.