Der Argumentation der Beschwerdeführerin kann nicht gefolgt werden. Wie die Vorinstanz und auch die Beschwerdeführerin korrekt darlegen, haben die staatlich finanzierten Härtefallmassnahmen primär zum Ziel, die Existenz von Schweizer Unternehmen zu sichern und damit Arbeitsplätze zu erhalten. Von einer Existenzbedrohung wird ausgegangen, wenn die im Gesetz aufgeführten Voraussetzungen für den Erhalt von Härtefallgeldern erfüllt sind. Härtefallmassnahmen erhalten demnach nur jene Unternehmen, deren Existenz überhaupt erst bedroht ist.