Auch sei es so, dass mit Protokoll vom 2. Juli 2023 der Gesellschafterversammlung vom 2. Juli 2023 in Ziffer 3 die Beschlussfassung vom 15. Dezember 2022 über die Verwendung des Bilanzgewinns der Beschwerdeführerin annulliert worden sei. Die frühere Treuhandfirma habe irrtümlicherweise die Härtefallleistungen beim Personalaufwand aufgeführt, anstatt diese wie üblich in der Erfolgsrechnung korrekterweise unter "ausserordentlichem Aufwand" auszuweisen. Es sei festgestellt, dass sich der definitive Geschäftsgewinn für das Jahr 2021 auf ccc belaufe und Fr. 10'000.– den gesetzlichen Reserven zugeführt und bbb auf die neue Rechnung übertragen werde.