Die Antragsformulare wurden im Laufe der Pandemie angepasst. So enthielten spätere Antragsformulare den Hinweis "Bei unvollständigen oder falschen Angaben können die geleisteten Härtefallmassnahmen zurückgefordert werden." Dieser Hinweis war im Antragsformular der Beschwerdeführerin noch nicht enthalten. Der in späteren Formularen eingefügte Hinweis verdeutlicht die Konsequenz eines Nichteinhaltens der Voraussetzungen, die das Gesetz für den Erhalt einer Härtefallmassnahme vorsieht. Die Rückforderung ist logische Konsequenz des Nichteinhaltes einer gesetzlichen Voraussetzung, dies ist aber nicht zwingend im Antragsformular anzubringen.