Die Gesuchseingabe und Antragstellung waren elektronisch und online möglich. Die Unternehmen, welche Härtefallgelder beantragten, mussten im Gesuchsformular gegenüber dem Kanton mittels Selbstdeklaration bestätigen, dass sie im Geschäftsjahr, in dem die Härtefallmassnahme ausgerichtet wird, sowie für die drei darauffolgenden Jahre nach Erhalt eines nicht rückzahlbaren Beitrages keine Dividenden oder Tantiemen beschliessen oder ausschütten. Diese Regelungen betreffen alle Unternehmen unabhängig ihres Umsatzes oder bestehenden Gewinnvortrags und wurden durch den Kanton Aargau überprüft (Merkblatt "Härtefallmassnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Covid-19-Epidemie;