Die staatlich finanzierten Härtefallmassnahmen hatten primär zum Ziel, die Existenz von Schweizer Unternehmen zu sichern und damit Arbeitsplätze zu erhalten (vgl. Erläuterungen zur Covid-19-Härtefallverordnung 2020, HFMV 20, vom 11. März 2022, S. 10). Die aussergewöhnliche Pandemielage erforderte innert kürzester Zeit eine allgemeinverbindliche und generell-abstrakte Verordnungsgrundlage zu schaffen, welche es den von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffenen Unternehmen ermöglichte, entsprechende Härtefallleistungen zu beziehen. Die Gesuchseingabe und Antragstellung waren elektronisch und online möglich.