Faktoren, welche die Gewichtung beeinflussen, sind etwa die besondere Intensität der betroffenen privaten beziehungsweise öffentlichen Interessen; der Zeitablauf, namentlich der Umstand, ob der Verfügungsadressat von der eingeräumten Befugnis bereits Gebrauch gemacht hat oder nicht; oder der Inhalt der Verfügung, insbesondere deren begünstigende beziehungsweise belastende Natur (vgl. ALAIN GRIFFEL, Allgemeines Verwaltungsrecht im Spiegel der Rechtsprechung, 2. Auflage, Zürich/Basel/Genf 2022, § 10 N 223).