Das Gesetz kann die Kriterien für die Widerrufbarkeit von Verfügungen ausdrücklich regeln. Dies kann im allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht oder im jeweiligen Spezialgesetz der Fall sein. 1 Das Merkblatt wurde zur Verordnung über Übergangsmassnahmen zugunsten der Printmedien im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Co- vid-19-Verordnung Printmedien) vom 20. Mai 2020 herausgegeben. Diese Verordnung regelt die finanzielle Unterstützung von abonnierten Ta- ges- und Wochenzeitungen infolge der Covid-Pandemie, stützt sich ebenfalls auf das Covid-19-Gesetz und enthält ein Dividendenausschüttungsverbot (Art. 14 Abs. 4 Covid-19-Gesetz und Art. 3 Abs. 3 Covid-19-Verordnung Printmedien).