Das Dividendenausschüttungsverbot umfasst auch die Ausschüttung von Tantiemen, den Verkauf von Aktiven oder Aktien unter dem Marktpreis sowie die Rückerstattung von Kapitaleinlagen und Darlehen. Darlehen an die Muttergesellschaft, Schwestergesellschaften, Aktionäre, und so weiter, sind auch dann nicht erlaubt, wenn sie marktmässig entschädigt werden.