4 von 9 Der Begriff der Dividendenausschüttung ist weit auszulegen. Gemäss dem Merkblatt zum Ausschüttungsverbot des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM1) umfasst es alle gesellschaftlichen Vorgänge, welche die Aktiven vermindern beziehungsweise die Passiven der Gesellschaft erhöhen. Das Ausschüttungsverbot dient dazu, den Abfluss von Liquidität und insbesondere eine direkte oder indirekte Zweckentfremdung von Härtefallgeldern, die letztendlich aus öffentlichen Mitteln stammen, zu verhindern.