GmbH habe keine Dividende ausrichten wollen. Es sei daher von einer Rückforderung abzusehen, das Darlehen [recte: die Dividende] von Fr. 35'000.– könne ohne weiteres an die A._____ GmbH zurückbezahlt werden. Angesichts des Geschilderten sei eine Rückforderung der Härtefallleistung völlig unverhältnismässig.