Das Ehepaar hätte zunächst ein Darlehen vom Unternehmen erhalten sollen. Die neue Treuhänderin des Unternehmens habe vorgeschlagen, dass das Unternehmen stattdessen eine Dividende in der Höhe des Fehlbetrages für den Liegenschaftskauf ausschütten solle. Das Ehepaar sei sich nicht bewusst gewesen, dass eine Dividendenausschüttung zu diesem Zeitpunkt, aufgrund des Erhalts von Härtefallleistungen, nicht erlaubt gewesen sei. Es handle sich bei der ganzen Sache um ein unglückliches Missverständnis. Die A._____ GmbH habe keine Dividende ausrichten wollen.