Mit Verfügung des AWA vom 12. Juni 2023 wurde die vorerwähnte Verfügung des AWA vom 22. März 2021 widerrufen und aufgehoben. Die A._____ GmbH wurde verpflichtet, die ihr ausgerichteten Fixkostenbeiträge in der Gesamthöhe von Fr. 76'471.– innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung an den Kanton Aargau zurückzubezahlen.