Am 15. Februar 2021 stellte die A._____ GmbH beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (fortan: DVI), Amt für Wirtschaft und Arbeit (fortan: AWA), ein Gesuch um Ausrichtung von COVID- 19-Härtefallmassnahmen zur finanziellen Unterstützung des Unternehmens. Mit rechtskräftiger Verfügung des AWA vom 22. März 2021 wurden der A._____ GmbH in Gutheissung dieses Gesuchs Fixkostenbeiträge für behördlich geschlossene Unternehmen gemäss dem damals geltenden § 7b der Sonderverordnung 2 zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (SonderV 20-2) vom 15. April 2020 gewährt.