Das ursprünglich beauftragte Transportunternehmen aus dem Kanton Aargau hätte "mutmassliche" Kosten von Fr. 600.– pro Einsatztag mit Aufladen und Abtransport des Mists beziehungsweise Fr. 200.– für eine leere Anfahrt verursacht (vgl. Anordnung der Ersatzvornahme, Ziffern 8 und 9). Für die insgesamt neun erforderlichen Einsätze, bei zwei Leerfahren, verrechnete das St. Gallische Unternehmen hingegen bloss seinen Stundenaufwand und eine Kilometerentschädigung mit insgesamt Fr. 2'357.25. Es war damit wesentlich günstiger, als wenn die in der Anordnung der Ersatzvornahme genannten Kosten mit Fr. 4'600.– (für 7 Einsatztage à Fr. 600.– und 2 Leerfahrten à Fr. 200.–) zum Tragen gekommen wären.