Der vorliegende Entscheid erfolgt im Ausstand von Regierungsrat Jean-Pierre Gallati aufgrund einer früheren anwaltlichen Vertretung des Beschwerdeführers in einem mit der vorliegenden Beschwerde zusammenhängenden Verfahren (§ 16 Abs. 1 lit. e Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege [Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG] vom 4. Dezember 2007). 2. 2.1 Vorliegend ist eine Kostenverfügung der Vorinstanz strittig, in welcher dem Beschwerdeführer Kosten für eine Ersatzvornahme auferlegt werden. Die Landwirtschaft Aargau DFR veranlasste anstelle des Beschwerdeführers die Beseitigung des auf Parzelle aaa in Q._____ ausgebrachten Mists.