Landwirtschaft Aargau DFR, Stellungnahme vom 23. März 2021, S. 3 f., act. 86). Somit sind sowohl das Teilvorhaben 3 als auch das Teilvorhaben 4 zonenkonform und somit bewilligungsfähig. Die Beschwerde erweist sich diesbezüglich als nicht begründet und ist in diesen Punkten abzuweisen. 4.