Aufgrund der Bewilligungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Wohnraums sind der damit zusammenhängende Velo- und Geräteraum in der Grösse von 17 m2 sowie der gedeckte Sitzplatz (Teilvorhaben 4) ebenfalls bewilligungsfähig. Im Hinblick auf den gedeckten Sitzplatz ist zu berücksichtigen, dass dieser zwar die praxisgemäss zulässige Fläche von 25 m2 überschreitet, es sich allerdings zu