Demnach ist die projektierte Wohnfläche (Teilvorhaben 3) innerhalb des bestehenden Volumens notwendig und somit bewilligungsfähig. Raumplanungsrechtlich ist dabei nicht von Belang, ob der Sohn M._____ im Hinblick auf die Betriebsübernahme die fachlichen Fähigkeiten als Selbstbewirtschafter gemäss Art. 9 Abs. 2 BGBB erfüllt oder nicht; als Nachkomme kann er das landwirtschaftliche Gewerbe bewilligungsfrei übernehmen (Art. 62 lit. b BGBB).