Die Beschwerdeführenden rügen sinngemäss die Zonenkonformität des Bauvorhabens und verlangen dessen Überarbeitung. Demnach sei die Spezialzone Gärtnerei für die bodenabhängige und bodenunabhängige Produktion bestimmt und nicht für Bauten (Beschwerde, S. 4 und 16, act. 105 und 117). Ein Verpackungs- und Lieferdienst für Gemüse gehöre nicht in eine Gärtnerei-, sondern in eine Gewerbezone (Beschwerde, S. 8, act. 113).