Die Beschwerdeführenden machten im Rahmen des umfangreichen Schriftenwechsels verschiedentlich Ausführungen, die keine konkreten Rügen enthalten und ausserhalb des Streitgegenstands liegen. Dies trifft insbesondere auf folgende Inhalte der Beschwerdeschrift zu: Einleitende Ausführungen (vgl. Beschwerde, S. 3 f., act. 117 f.), einzelne Ausführungen zum Verfahrensablauf (vgl. Beschwerde, S. 7, act. 114), Anmerkungen zum Katasterplan (vgl. Beschwerde, S. 11 f., act. 109 f.; vgl. sodann Replik, S. 8 act. 148) sowie "abschliessende persönliche Gedanken" (vgl. Beschwerde, S. 14 ff., act. 105 ff.). Auf diese Ausführungen ist nach dem Gesagten nicht einzutreten.