Die Beschwerdeführerin rügt eine rechtsungleiche Behandlung durch die AfB BVU, welche in V._____ und W._____ je einer Jagdgesellschaft die Umnutzung einer Doppelgarage für jagdliche Zwecke bewilligt habe (Beschwerdeschrift vom 5. Januar 2023, S. 7, act. 52). Eine unzulässige rechtsungleiche Behandlung liegt indessen von vorneherein nur vor, wenn Gleiches ungleich behandelt wird. Die Umnutzung einer bestehenden Baute ist mit der Erstellung einer Neubaute beziehungsweise dem Wiederaufbau einer untergegangenen Baute nicht vergleichbar und muss daher auch nicht rechtsgleich behandelt werden. Die Rüge ist daher als unberechtigt abzuweisen. 5. Fazit und Kosten