Die Baute war vielmehr lediglich mit einer Nutzfläche von 30 m2 als Jagdhaus bewilligt und im Übrigen aufgrund der nicht bewilligungsfähigen und nicht bewilligten Veränderungen bloss noch eine aus Verhältnismässigkeitsgründen tolerierte Baute, die fortbestehen und in der bisherigen Art weiter genutzt werden durfte, solange sie in ihrem 1999 festgestellten Zustand mit baubewilligungsfreiem Unterhalt erhalten werden konnte. Ein Recht auf Umbau oder Wiederaufbau (Neubau im Brandfall) in der ursprünglichen Grösse war ausdrücklich nicht mehr gegeben. Mit der Zerstörung der Baute durch den Brand im Jahr 2020 ist auch dieser Anspruch auf weitere Tolerierung der Baute untergegangen. Der Brand-