Aus den früheren kantonalen Akten und insbesondere aus dem RRB Nr. 1999-000454 vom 17. März 1999 ergibt sich, dass trotz ablehnenden kantonalen Stellungnahmen und entgegen der kantonalen Zustimmungsverfügung vom 1. März 1994 eine Wasser- und eine Stromversorgung erstellt und ein WC eingebaut wurde. Ferner erfolgte eine Einwandung der Laube sowie der Einbau einer Küche, einer neuen Türe, eines neuen Fensters, einer neuen Mauer sowie eine umfassende Innenisolierung des Aufenthaltsraums mit Doppelverglasung der Fenster. Damit erfolgte seit 1994 nicht nur eine Umnutzung, sondern es wurden auch eine bessere Nutzbarkeit erzielt und damit die Auswirkungen auf die