Er erlangte damit Besitzstandsschutz bevor er der A._____ mit Baurechtsvertrag vom 23. Januar 1993 überlassen wurde. In der Folge wurde der ehemalige Forstwerkhof aber nicht nur in ein Jagdhaus umgenutzt, sondern auch mehrfach ohne kantonale Zustimmung und damit ohne gültige Baubewilligung umgebaut. Aus den früheren kantonalen Akten und insbesondere aus dem RRB Nr. 1999-000454 vom 17. März 1999 ergibt sich, dass trotz ablehnenden kantonalen Stellungnahmen und entgegen der kantonalen Zustimmungsverfügung vom 1. März 1994 eine Wasser- und eine Stromversorgung erstellt und ein WC eingebaut wurde.