Die Standortgebundenheit des Jagdhauses im Wald lässt sich ferner auch nicht mit der notwendigen Kühlung und hygienischen Aufbewahrung des erlegten Wildes begründen. Grundsätzlich muss zwar erlegtes Wild aus hygienischen Gründen innert nützlicher Frist in einen gekühlten Raum verbracht werden. Es bestehen jedoch erfahrungsgemäss keine hygienischen Probleme, wenn das erlegte Wild noch im Fell für eine kurze Dauer auf dem Waldboden ausgelegt wird. Ein gekühlter Raum im Wald ist dafür nicht notwendig und ein Lagerraum, der mangels Elektrizitätsanschlusses nicht gekühlt werden kann, bringt keine Vorteile.