68) jedoch zu Recht ausgeführt hat, gelten Jagdhütten zwar als forstnah. Die Jagdhütte in der geplanten Grösse ist aber weder für die Waldbewirtschaftung noch für die Ausübung der Jagd notwendig, das heisst, sie ist im Wald nicht standortgebunden im Sinne von Art. 24 RPG. Eine Jägerstube, also ein vor der Witterung schützender und beheizbarer Aufenthaltsraum für die Einnahme von Mahlzeiten und das gesellige Beisammensein ist für eine erfolgreiche Jagd nicht erforderlich. Das Bejagen von Rehwild, Rotwild und Schwarzwild wird durch ein Jagdhaus im Wald auch nicht relevant erleichtert. Die Jägerin oder der Jäger kann sich vor oder nach der Jagd zu Hause verpflegen.