Im Obergeschoss ist ein Estrich von 47,88 m2 geplant, der als zusätzlicher Lagerraum genutzt werden soll. Das Total der gemäss den Baugesuchsplänen anbegehrten Flächen beträgt 105,63 m2. In der Beschwerde werden demgegenüber 42–47 m2 als Ersatz für den geltend gemachten besitzstandsgeschützten Anteil und 17–22 m2 als zusätzlicher Lagerraum, total maximal 69 m2, beantragt. Nicht ausgeführt wird, wo die Differenz zur Fläche von 105,63 m2 gemäss Baugesuch einzusparen wäre. Infrage kommt dafür wohl der Estrich. 2. Zonenkonformität und Standortgebundenheit 2.1