vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 1C_609/2014 vom 3. August 2015 E. 3.1). Demgemäss zielt die Beschwerdeführerin mit ihrem sehr pauschal und damit unsubstantiiert vorgebrachten Argument, mit Art. 7 VBBo würden die Vorgaben der Gesetzesdelegation nicht eingehalten, ins Leere. 3 von 6 4.2.2