"Für die Grabenverfüllung ist das vor Ort angefallene Material zu verwenden. Das durch die Leitungen verdrängte und überschüssige Aushubmaterial (Ausgangsmaterial) ist abzuführen und korrekt zu entsorgen. Ober- und Unterboden darf keiner abgeführt werden. Andernfalls ist der Boden in der Verdachtsfläche vorgängig auf die Eignung, die relevanten Schadstoffe oder Fremdstoffe und Neophyten gemäss der Vollzugshilfe Verwertungseignung von Boden, VHVB, BAFU 2021 durch ein ausgewiesenes Büro zu untersuchen. Die Beprobung richtet sich nach dem Handbuch Probenahme und Probevorbereitung für Schadstoffuntersuchungen in Böden; Handbuch Bodenprobenahmen VBBo, BAFU, 2003.