Des Weiteren fanden seitens des Gemeinderats bereits zwei Begehungen der Parzelle der Beschwerdeführenden statt. Die Parteien hatten zudem ausreichend Gelegenheit, sich zum vorliegenden Verfahren zu äussern. Auch ist nicht ersichtlich, inwiefern eine Parteibefragung zu zusätzlichen Erkenntnisgewin- 10 von 11 nen führen könnte. Aufgrund der dargelegten klaren Beweislage kann demnach im Sinne einer antizipierten (vorweggenommenen) Beweiswürdigung auf die beantragte Durchführung einer Augenscheinsverhandlung sowie einer Parteibefragung verzichtet werden. 8. Zusammenfassung und Kosten