Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass bei einer Gesamtbetrachtung das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands das private Interesse der Beschwerdeführenden an der Erhaltung des Brunnens klar überwiegt. Die Beseitigung der Baute und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist des Weiteren geeignet, die soeben erläuterten, im öffentlichen Interesse angestrebten Ziele zu erreichen. Es ist sodann auch keine mildere Massnahme zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ersichtlich. Durch die Duldung der rechtswidrigen Bauten kann der rechtmässige Zustand nicht wiederhergestellt werden.