Urteil des Bundesgerichts 1C_397/2007 E. 3.4). Werden illegal errichtete, dem Raumplanungsrecht widersprechende Bauten nicht beseitigt, sondern auf unabsehbare Zeit geduldet, so wird der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet infrage gestellt und rechtswidriges Verhalten belohnt. Formell rechtswidrige Bauten, die auch nachträglich nicht bewilligt werden können, müssen daher grundsätzlich beseitigt werden (vgl. PETER HÄNNI, Der Abbruch von Bauten und Anlagen, in: Baurecht 2005, S. 153; Urteil des Bundesgerichts 1C_556/2009 vom 23. April 2010 E. 6). 6.5.4