So könne der Brunnen weder die Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet beeinflussen noch könne er aufgrund seines Standorts und seiner Dimensionen einen wesentlichen Einfluss auf das Landschaftsbild haben (Replik, S. 7, act. 138). Der verfügte Rückbau des Brunnens sei daher weder geeignet noch zumutbar und damit unverhältnismässig (vgl. Beschwerde, S. 10 f., act. 109 f.). 6.5.2