Der Rückbau des Brunnens würde schätzungsweise rund Fr. 2'000.– kosten, womit der verfügte Rückbau Kosten und nutzlose Aufwendungen von insgesamt rund Fr. 10'000.– verursachen würde. Der Brunnen im Nahbereich des Wohnhauses stelle zudem wohl kaum eine störende Baute dar, weshalb das öffentliche Interesse an der Freihaltung der Nichtbauzone und der Schutzzone die privaten Interessen nicht zu überwiegen vermöge (Beschwerde, S. 10, act. 110). So könne der Brunnen weder die Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet beeinflussen noch könne er aufgrund seines Standorts und seiner Dimensionen einen wesentlichen Einfluss auf das Landschaftsbild haben (Replik, S. 7, act. 138).