Des Weiteren ordnen sich die strittigen, massiven und überdimensionierten Bauten weder einzeln und noch weniger in ihrer Gesamtheit in das naturnahe Landschaftsbild der Schutzzone ein. Der Rückbau hat die Verbesserung des Landschaftsbilds zur Folge und ist deshalb ohne Weiteres dazu geeignet, das verfolgte öffentliche Interesse zu erfüllen. Zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands müssen die Bauten nach dem Gesagten entfernt werden, weshalb der Rückbau angezeigt ist. Eine mildere Massnahme, welche das verfolgte öffentliche Interesse ebenfalls umzusetzen vermag, ist vorliegend nicht ersichtlich.