Vorliegend wurden die Beschwerdeführenden bereits im Jahr 2004 im Rahmen des Baugesuchsverfahrens BDKB.04.1796-1 durch das Baudepartement (heute: Departement Bau, Verkehr und Umwelt) darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Parzelle in der Landwirtschaftszone und in der Schutzzone des Lägernschutzdekrets liegt und daher die entsprechenden Vorschriften zur Anwendung gelangen (vgl. Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung des Baudepartements vom 28. Oktober 2004, S. 1 ff., act. 71 f.).