Selbst wenn die Mauer eine Stützfunktion hätte, liesse sich aus dem Plan weder der Verlauf des Terrains noch daraus folgend die Höhe der Mauer herauslesen, da der am 8. November 2004 bewilligte Plan vom 29. September 2004 keine Höhenkoten enthält. Wie oben ausgeführt, trägt im Fall von unklaren oder missverständlichen Bauplänen die Bauherrschaft die Folgen unklarer Planinhalte. Dass sich die Höhe der Betonmauer nicht am Verlauf des Terrains orientiert, erhellt ausserdem auch aus der Tatsache, dass die zweigeteilte Mauer im unteren, östlichen Bereich nur rund 1 m misst, im oberen, westlichen Bereich ohne erkennbare sachliche Notwendigkeit jedoch gut 2 m hoch ist.